«Es scheint, dass die Natur den Hund dem Menschen zu seiner Verteidigung und zu seinem Vergnügen gegeben hat. Von allen Tieren ist er der Treueste: Er ist der beste Freund, den der Mensch haben kann» (aus dem Französischen, Voltaire, 1817)
Das Zentralregister für Hunde-Nachsorge kurz erklärt
Was passiert mit Ihrem geliebten Vierbeiner bei Ihrer Urteilsunfähigkeit oder falls Sie versterben sollten? Haben Sie nichts für den Fall der Fälle geregelt, ist dies nämlich oft ungewiss. Abhilfe bietet ein Vorsorgeauftrag beziehungsweise Testament/ Erbvertrag. Darin können Sie Personen bezeichnen, welche im Bedarfsfall die Sorge um Ihren Hund übernehmen.
Wie diese Personen Ihren Vierbeiner umsorgen sollen, kann im Zentralregister für Hundenachsorge festgehalten werden. Dies bietet folgende Vorteile:
Einfache Anpassung
Im Gegensatz zu einem Vorsorgeauftrag beziehungsweise Testament/Erbvertrag lassen sich die gemachten Anordnungen jederzeit und unkompliziert anpassen. So beispielsweise wenn sich die Bedürfnisse Ihres Vierbeiners ändern sollten.
Immer verfügbar
Ihre Anordnungen sind im Zentralregister für Hundenachsorge sicher hinterlegt. Sie können im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit oder im Todesfall schnell den zuständigen Personen mitgeteilt werden. Damit wird sichergestellt, dass Ihr Hund dem Tierwohl entsprechend und nach Ihrem Willen umsorgt werden kann.